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Licht

Anmeldung

Ergotherapie wird ärztlich verordnet. Zwei Wege führen zu mir.

Sie sind betroffenSie verordnen

Sie sind betroffen

  1. Verordnung holen

    Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine Verordnung für Ergotherapie. Sind Sie unsicher, ob Ergotherapie nötig ist, kann eine Abklärung verordnet werden.

  2. Verordnung zusenden

    Die ausgefüllte Verordnung per Mail an ergoterapiaplus@evs-hin.ch.

  3. Erstgespräch

    Nach Ihrer Anmeldung und der Klärung der Kostenübernahme folgt ein persönliches Erstgespräch. Dabei besprechen wir Ihre Situation.

Ohne Verordnung

Selbstzahlende dürfen sich gerne ohne Verordnung anmelden. Telefon 076 499 46 79.

Wer bezahlt

Mit ärztlicher Verordnung die Grundversicherung der Krankenkassen oder die Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung.

Sie verordnen

  1. Formular

    Seit 1. Juli 2026 gilt das neue Verordnungsformular.

  2. Abklärung oder Behandlung

    Abklärung, wenn nicht eindeutig ist, ob die Patientin oder der Patient von Ergotherapie profitiert. Behandlung bei klarer Indikation. Beides zugleich ist nicht möglich. Diagnose und Behandlungsgrund bitte angeben.

    Für Behandlungen zu Hause den Behandlungsort «zu Hause» ankreuzen.

  3. Senden

    Per HIN an ergoterapiaplus@evs-hin.ch.

Angaben zur Praxis

ZSR-Nr. Y272418
GLN 7601001998537