Anmeldung
Ergotherapie wird ärztlich verordnet. Zwei Wege führen zu mir.
Sie sind betroffen
Verordnung holen
Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine Verordnung für Ergotherapie. Sind Sie unsicher, ob Ergotherapie nötig ist, kann eine Abklärung verordnet werden.
Verordnung zusenden
Die ausgefüllte Verordnung per Mail an ergoterapiaplus@evs-hin.ch.
Erstgespräch
Nach Ihrer Anmeldung und der Klärung der Kostenübernahme folgt ein persönliches Erstgespräch. Dabei besprechen wir Ihre Situation.
Ohne Verordnung
Selbstzahlende dürfen sich gerne ohne Verordnung anmelden. Telefon 076 499 46 79.
Wer bezahlt
Mit ärztlicher Verordnung die Grundversicherung der Krankenkassen oder die Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung.
Sie verordnen
Formular
Seit 1. Juli 2026 gilt das neue Verordnungsformular.
Abklärung oder Behandlung
Abklärung, wenn nicht eindeutig ist, ob die Patientin oder der Patient von Ergotherapie profitiert. Behandlung bei klarer Indikation. Beides zugleich ist nicht möglich. Diagnose und Behandlungsgrund bitte angeben.
Für Behandlungen zu Hause den Behandlungsort «zu Hause» ankreuzen.
Senden
Per HIN an ergoterapiaplus@evs-hin.ch.
Angaben zur Praxis
ZSR-Nr. Y272418
GLN 7601001998537
